Neuregelung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

News & Aktuelles

28.09.2019

Mit April 2019 wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst neu geregelt.

Über das Gesundheitstelefon als gemeinsame Einrichtung von Gesundheitsfonds, Österreichischem Roten Kreuz, der Ärztekammer für Steiermark und der Steirischen Gebietskrankenkasse wurde ein Fundament für die zukünftige Versorgung in der Steiermark gelegt.

Den laufenden Entwicklungen zugrunde liegt der Gesundheitsplan 2035.

Das Gesundheitstelefon ist täglich 24h erreichbar und dient als erste Anlaufstelle für medizinische Fragen.

Anhand eines Protokoll gestützten medizinisch-wissenschaftlichen Expertensystems sollen Krankheitsbilder gezielt identifiziert bzw. ausgeschlossen werden. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen fließen in die EDV gestützte Analyse, die anhand von derzeit ca. 200 Fragebäumen erstellt wird ein.

Das System wird laufend aktualisiert, zentrale Funktion neben der medizinischen Beratung ist eine objektive Einschätzung der Dringlichkeit weiterer Maßnahmen.

An Sonn- und Feiertagen sowie an Wochentagen ab 18h ist eine ärztliche Versorgung über Visitendienste vorgesehen. Zusätzlich werden Ordinationen offen gehalten.

Jeweils tagesaktuelle Informationen zur betreffenden Region finden Sie unter www.ordinationen.st.