Lehrpraxis

News & Aktuelles

13.03.2021

Mit der neuen Ärzteausbildungsverordnung (ÄAO) 2015 wurde eine sechsmonatige Lehrpraxis am Ende der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin  vorgeschrieben. Sie soll ab 1.6.2022 auf neun Monaten b 1.6.2027 auf 12 Monate ausgeweitet werden.

Neben einer bestimmten Praxisgröße und einer entsprechenden Berufserfahrung durch den ausbildenden Arzt sind einschlägige Kenntnisse (Gesundheitsökonomie, Didaktik) für die Bewilligung zur Ausbildung von Ärztinnen/Ärzten gemäß §12 Ärztegesetzt 1998 und Anlage 1 Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 erforderlich.

Die Lehrpraxis stellt für den in Ausbildung befindlichen Arzt oft den ersten Kontakt zum niedergelassenen Bereich dar, der sich in Tätigkeitsprofil und Anforderungen erheblich vom Klinikalltag unterscheidet.

Fort- und Weiterbildung hat im medizinischen Bereich einen besonders hohen Stellenwert. Dem wird in unserer Ordination durch die nun neu geschaffenen Lehrpraxis Rechnung getragen.